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Batteriegesetz

Wir sind nach dem Batteriegesetz dazu verpflichtet, Sie über Folgendes zu informieren:

Batterien dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Als Händler sowie Endbenutzer ist man gesetzlich dazu verpflichtet, Altbatterien ordnungsgemäß an den dafür vorgesehenen Stellen zurückzugeben. Nach Gebrauch können Sie Batterien unentgeltlich bei uns, in kommunalen Sammelstellen oder im Handel zurückgeben. Wenn Sie Batterien an uns zurücksenden, erstatten wir dir das Porto für den Rückversand in voller Höhe. Die genaue Rücksendeadresse finden Sie in unserem Impressum.

Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol eines durchgestrichenen Mülleimers gekennzeichnet. Dies bedeutet, dass Sie solche Batterien nicht im normalen Hausmüll entsorgen, sondern fachgerecht zurückgeben müssen.

Batterien, bei denen Stoffgrenzwerte überschritten werden, sind mit den chemischen Zeichen der Metalle (Hg, Cd, Pb) gekennzeichnet:

Pb: Die Batterie enthält mehr als 0,004 Prozent Blei bezogen auf die Gesamtmasse.

Cd: Die Batterie enthält mehr als 0,002 Prozent Cadmium bezogen auf die Gesamtmasse.

Hg: Die Batterie enthält mehr als 0,0005 Prozent Quecksilber bezogen auf die Gesamtmasse.